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   AG Berlin-Kreuzberg, 15.09.2023 - 14 C 142/23   

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https://dejure.org/2023,29851
AG Berlin-Kreuzberg, 15.09.2023 - 14 C 142/23 (https://dejure.org/2023,29851)
AG Berlin-Kreuzberg, Entscheidung vom 15.09.2023 - 14 C 142/23 (https://dejure.org/2023,29851)
AG Berlin-Kreuzberg, Entscheidung vom 15. September 2023 - 14 C 142/23 (https://dejure.org/2023,29851)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietpreisbremse gilt nicht für preisgebundene Wohnungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietpreisbremse gilt nicht für preisgebundene Wohnungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.07.2020 - VI ZB 66/19

    Festsetzung des Werts des Beschwerdegegenstands bei Rechtsmitteln:

    Auszug aus AG Berlin-Kreuzberg, 15.09.2023 - 14 C 142/23
    Der Wert des streitwerterhöhenden Anteils ist durch eine Differenzrechnung zu ermitteln, bei der von den gesamten nach der Klagedarstellung vorprozessual angefallenen Rechtsverfolgungskosten diejenigen (fiktiven) Kosten abzuziehen sind, die entstanden wären, wenn auch vorprozessual nur der Anspruch nur in der Höhe geltend gemacht worden wäre, wie er Gegenstand der Klage geworden ist (spezifisch zum Klagemodell der Klägerin KG, Beschluss vom 29.9.2022 - 12 W 26/22 grundsätzlich BGH NJW 2020, 3174).
  • KG, 29.09.2022 - 12 W 26/22

    Zum Streitwert einer Auskunftsklage nach § 556g Abs. 3 BGB

    Auszug aus AG Berlin-Kreuzberg, 15.09.2023 - 14 C 142/23
    Der Wert des streitwerterhöhenden Anteils ist durch eine Differenzrechnung zu ermitteln, bei der von den gesamten nach der Klagedarstellung vorprozessual angefallenen Rechtsverfolgungskosten diejenigen (fiktiven) Kosten abzuziehen sind, die entstanden wären, wenn auch vorprozessual nur der Anspruch nur in der Höhe geltend gemacht worden wäre, wie er Gegenstand der Klage geworden ist (spezifisch zum Klagemodell der Klägerin KG, Beschluss vom 29.9.2022 - 12 W 26/22 grundsätzlich BGH NJW 2020, 3174).
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